Barrierefreiheit für Webeseiten.
Ab Juni 2025 Pflicht – auch für Sie?
Ab dem 28. Juni 2025 sind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher anbieten, verpflichtet, ihre Websites und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere den B2C-Sektor, also Firmen, die direkt mit Verbrauchern interagieren.
Betroffene Bereiche sind unter anderem:
- Online-Shops
- Kontakt- und Terminformulare
- Buchungssysteme
- Websites von Dienstleistern wie Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbietern
- Apps und mobile Anwendungen
- Websites von Arztpraxen, Immobilienmaklern, Fotografen sowie Kosmetik- und Fitnessstudios
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Das Ziel ist es, allen Menschen die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Dazu zählen nicht nur Personen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und jene, die weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien haben.
Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gerecht zu werden, müssen digitale Angebote die WCAG 2.1 auf der Konformitätsstufe AA erfüllen.
Sie verstehen nur „Train-Station“, haben Redebedarf oder wünschen eine unkomplizierte, fachliche Einschätzung zu Ihrer aktuellen Homepage?
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die Ihre Homepage rechtskonform und vor allem für möglichst viele Menschen erreich- und benutzbar macht.
Übrigens: einen Auszug der vielfältigen Möglichkeiten, die es gibt, die Accessibility einer Homepage zu steigern, können Sie mit einem Klick auf das Icon rechts in der Mitte der Seite selbst ausprobieren.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch.
